Sie helfen
Sie möchten die Sportstiftung im Landkreis Nienburg/Weser unterstützen und das vom Staat gewährte Steuerprivileg für die Förderung von gemeinnützigen Stiftungen in Anspruch nehmen. Nachfolgend wird beschrieben, wie Sie sich ihr Steuerprivileg sichern können.
Sie können der Sportstiftung als Privatperson oder als Unternehmen Zuwendungen zukommen lassen. Unter Zuwendungen versteht man z.B. alle Geld- oder Sachzuwendungen, Erbschaften, Schenkungen, Zustiftungen und Spenden.
Allgemeine Zuwendungen
Zuwendungen an die Sportstiftung werden steuerlich als Sonderausgaben anerkannt, soweit sie 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter nicht übersteigen. Für diese Zuwendungen stellt Ihnen die Sportstiftung eine Zuwendungsbestätigung aus.
Zuwendung in den Vermögensstock steuerbefreiter Stiftungen
Neben den allgemeinen Zuwendungen können steuerbefreiten Stiftungen als Gründungs- oder Zustiftung bis zu 1 Mio. EUR einmalig in zehn Jahren zugewendet werden. Steuerlich kann die Zuwendung beliebig auf das Jahr des Abflusses der Zuwendungen und die folgenden neun Jahre verteilt werden.
Spenden von Ehegatten
Ehegatten können die vorgenannten Beträge jeweils für sich in Anspruch nehmen.
Sachzuwendungen
Ihre Zuwendung an die Sportstiftung muß nicht in Geld erfolgen. Auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern ist steuerbegünstigt. Der zugewendete Gegenstand ist in Geld – regelmäßig mit dem Einzelveräußerungspreis – zu bewerten. Auch für Sachzuwendungen stellt Ihnen die Sportstiftung eine Zuwendungsbestätigung aus. Die Finanzverwaltung kann Bewertungsnachweise verlangen. Wollen Sie der Sportstiftung einen Gegenstand, der Ihrem Unternehmen als Betriebsvermögen zugeordnet ist, zukommen lassen, so kann die Entnahme des Gegenstandes mit dem Buchwert angesetzt werden. Ein zu versteuernder Entnahmegewinn fällt somit nicht an. Es kann aber ein der Umsatzsteuer unterliegender Eigenverbrauch vorliegen.
Besondere Regelungen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
Wollen Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft die Sportstiftung mit einer Geld- oder Sachzuwendung unterstützen, so wird diese Zuwendung bis zu den vorgenannten Beträgen einkommen- und gewer-besteuermindernd im Jahr der Zuwendung berücksichtigt.
Besondere Regelungen für Kapitalgesellschaften
Für Kapitalgesellschaften gelten nur die Zuwendungsregelungen des Absatzes „Allgemeine Zuwendungen“. Sonstiges: Im Veranlagungszeitraum 2007 kann der Spender/Stifter wählen ob der Spendenabzugsbetrag nach den jetzigen oder nach bisherigem Recht berechnet werden soll. Nach dem neuen Recht können Spenden zeitlich unbegrenzt auf folgende Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Ein Rücktrag in das Vorjahr ist nicht mehr möglich.
Erben, Vererben und Schenken
Zuwendungen an die Sportstiftung aufgrund eines Testaments, in dem die Sportstiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, oder Zuwendungen aufgrund von Schenkungen unterliegen nicht der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Sind Sie Erbe und lassen der Sportstiftung die Erbschaft oder einen Teil davon zukommen, so werden Sie insoweit von der Erbschaftssteuer befreit. Voraussetzung ist, daß Sie das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Erbschaftssteuer der Sportstiftung zuwenden. Die Erbschaftssteuer entsteht grds. mit dem Tod des Erblassers.
Die Sportstiftung im Landkreis Nienburg/Weser freut sich auf Ihre Unterstützung der Talentförderung und leistungsbezogenen Jugendarbeit, für die Anschubfinanzierung herausragender Maßnahmen und viele weitere förderungswürdige Anlässe.
Sie können helfen durch:
- eine Stiftung
- eine Spende
Stiftungen (Zustiftungen) erhöhen das Kapital der Sportstiftung, deren Erträge jährlich wiederkehrend für die Stiftungszwecke verwendet werden.
Spenden werden direkt für die Zwecke der Stiftung in voller Höhe verwendet. Spender können eine Zweckbestimmung angeben.
Für Spenden und Zustiftungen nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung bei der Sparkasse Nienburg:
IBAN DE04256501060060005451
BIC NOLADE21NIB
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Geschäftsstelle der Sportstiftung:
Neißeweg 9
D-31608 Marklohe
Tel. (0 50 21) 1 57 29
Fax (0 50 21) 91 49 39
info@sportstiftung-nienburg.de